Work and Travel Reisende müssen wie alle anderen Arbeitnehmer in Australien eine Einkommenssteuer zahlen.
Demnach ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuernummer (Tax File number) beim australischen Finanzamt zu beantragen. Die Steuer wird vom Einkommen einbehalten und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt.
Will man nicht mit dem überaus hohen Steuersatz von 48,95% veranlagt werden, braucht man eine “Tax File Number”. Diese Tax File Number ist mit unserer Lohnsteuerkarte vergleichbar. Es dauert etwa vier Wochen, bis einem Antragsteller die Nummer zugewiesen wird.
Sofern keine Tax File Number (TFN) nach der Ankunft in Australien beantragt wird, werden besagte 48,95% abgezogen. Auch als Non-Resident müssen Steuern gezahlt werden. Die “TFN” kann über das Internet oder in einem der Taxation Offices in den größeren Städten beantragt werden. Arbeitgeber lassen sich diese Antragsbestätigung vorzeigen.
Weitere Infos zur “Tax File Number” (TFN) gibt es bei der australischen Finanzbehörde (Infos: http://www.privacy.gov.au/act/tfn/). Oftmals kann man auch eine Steuererstattung (Tax Refund) einreichen.