Work and Travel/ Working Holiday Visum
Working Holiday Visum
Australien und Deutschland haben seit Juli 2000 eine wechselseitige Vereinbarung über Visa für junge Work & Travel
Reisende - das sogenannte "Working Holiday Visum (WHV)". Es soll die Verständigung zwischen beiden Staaten fördern.
Das australische Programm wurde Mitte der siebziger Jahre eingeführt und seitdem um weitere Länder ergänzt. Mit dem
Working Holiday Visum (Subclass 417) können junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren zwölf Monate lang durch
Australien reisen und gleichzeitig ihre Urlaubskasse aufbessern. Mit dem Working Holiday Visum darf man maximal
sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein. Diese Vereinbarung für Work & Travel Reisende hat Australien
unter anderem mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark oder Großbritannien abgeschlossen. Die Schweiz oder
Österreich sind bisher keine derartige Kooperation eingegangen.
Antragstellung des Visums:
Seit Ende 2003 lässt sich das Working Holiday Visum nur noch online
(https://www.ecom.immi.gov.au/visas/jsp/index.jsp?visaType=WORKING_HOLIDAY) beantragen. Die australische Botschaft
in Berlin bearbeitet keine schriftlichen Anträge mehr. Für den Antrag benötigt man ca. 30-40 Minuten. Da alle Fragen
auf Englisch gestellt und beantwortet werden müssen, ist ein Wörterbuch in greifbarer Nähe ratsam. Hat man das
Online-Formular ausgefüllt und abgeschickt, wird einem (wenn alles gut geht) schon nach wenigen Minuten das Visum erteilt.
Voraussetzungen für das Working Holiday Visum
Der Antragsteller
- muss zum Zeitpunkt der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren alt sein
- muss sich außerhalb von Australien aufhalten
- muss Staatsbürger eines der Teilnehmerländer sein
- darf keine abhängigen (unterhaltspflichtigen) Kinder haben
- muss bei der Einreise nach Australien finanzielle Mittel in der Höhe von 5000 AUS$ (ca. 3.000 €) nachweisen
können
- muss zum ersten Mal das Working Holiday Visum beantragen (mit wenigen Ausnahmen: siehe Punkt "Zweites Working Holiday Visum")
Folgende Dinge werden für die Onlinebeantragung benötigt:
- Internet Explorer Version 5.0 (Windows), 5.1 (Macintosh), bzw. eine neuere Version
- Eine gültige Kreditkarte (Besitzer der Karte und Antragsteller müssen nicht identisch sein, nur Visa und Master
Card werden akzeptiert) für die Antragsgebühr von AU $190 (ca. €125)
- Ein Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ausreise aus Australien gültig ist (also 1 Jahr für den Aufenthalt in Australien
+ 3 Monate)
Wenn die Bewerbung erfolgreich war…
- wird eine Transaktionsnummer ausgestellt, mit der der Status des Antrags jederzeit abgerufen werden kann.
Zeigt der Status "Applicant approved", wurde das Visum erteilt
- erhält man ein Dokument, das man ausdrucken und bei der Einreise vorzeigen muss
- wird bei der Anreise gegen Vorlage des Dokuments das Visum in den Pass geklebt (entweder direkt am Flughafen
oder in der australischen Einwanderungsbehörde DIMIA)
Auflagen für das Working Holiday Visum
- die Ausreise aus Deutschland muss innerhalb von zwölf Monaten nach Beantragung geschehen
- das Visum gilt für maximal zwölf Monate ab dem Tag der ersten Einreise
- maximal sechs Monate darf man bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein
- ein Studium, Sprachkurs oder Praktikum darf nicht länger als vier Monate absolviert werden
- nach Ablauf des Visums endet auch das australische Aufenthaltsrecht
- während das Visum gültig ist, kann man beliebig oft in Australien aus- und einreisen
Zweites Working Holiday Visum
Mittlerweile ist es möglich, den Australienaufenthalt durch ein zweites Working Holiday Visum zu verlängern.
Voraussetzung für das zweite Visum ist, dass man während des Australienaufenthalts mit dem ersten Working-Holiday-Visum
drei Monate Saisonarbeit in ländlichen Gebieten verrichtet hat (Nachweise!).
Unter Saisonarbeit versteht die australische Einwanderungsbehörde unter anderem folgendes:
- Erntearbeit
- Weiterverarbeitung von Pflanzenprodukten
- Kultivierung von Pflanzenarten
- Tierpflege
Eine ausführliche Liste findet man unter folgendem Link:
http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/417/eligibility-second.htm