Work and Travel in Australien

Working Holiday Visum

Australien und Deutschland haben seit Juli 2000 eine wechselseitige Vereinbarung über Visa für junge Work & Travel Reisende - das sogenannte "Working Holiday Visum (WHV)". Es soll die Verständigung zwischen beiden Staaten fördern. Das australische Programm wurde Mitte der siebziger Jahre eingeführt und seitdem um weitere Länder ergänzt. Mit dem Working Holiday Visum (Subclass 417) können junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren zwölf Monate lang durch Australien reisen und gleichzeitig ihre Urlaubskasse aufbessern. Mit dem Working Holiday Visum darf man maximal sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein. Diese Vereinbarung für Work & Travel Reisende hat Australien unter anderem mit Deutschland, den Niederlanden, Dänemark oder Großbritannien abgeschlossen. Die Schweiz oder Österreich sind bisher keine derartige Kooperation eingegangen.

Antragstellung des Visums:

Seit Ende 2003 lässt sich das Working Holiday Visum nur noch online (https://www.ecom.immi.gov.au/visas/jsp/index.jsp?visaType=WORKING_HOLIDAY) beantragen. Die australische Botschaft in Berlin bearbeitet keine schriftlichen Anträge mehr. Für den Antrag benötigt man ca. 30-40 Minuten. Da alle Fragen auf Englisch gestellt und beantwortet werden müssen, ist ein Wörterbuch in greifbarer Nähe ratsam. Hat man das Online-Formular ausgefüllt und abgeschickt, wird einem (wenn alles gut geht) schon nach wenigen Minuten das Visum erteilt.

Voraussetzungen für das Working Holiday Visum

Der Antragsteller

Folgende Dinge werden für die Onlinebeantragung benötigt:

Wenn die Bewerbung erfolgreich war…

Working Holiday Visum

Auflagen für das Working Holiday Visum

Zweites Working Holiday Visum

Mittlerweile ist es möglich, den Australienaufenthalt durch ein zweites Working Holiday Visum zu verlängern. Voraussetzung für das zweite Visum ist, dass man während des Australienaufenthalts mit dem ersten Working-Holiday-Visum drei Monate Saisonarbeit in ländlichen Gebieten verrichtet hat (Nachweise!).

Unter Saisonarbeit versteht die australische Einwanderungsbehörde unter anderem folgendes:

Eine ausführliche Liste findet man unter folgendem Link: http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/417/eligibility-second.htm
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